Das Dokument dient dazu, anzugeben, welche Mitarbeiter eine bestimmte Firmenwohnung samt Zubehör im Steuerjahr genutzt haben. Der Betrieb erklärt, dass die genannten Personen die Unterkunft tatsächlich für mindestens 184 Tage bewohnt haben, und legt dazu Miet-/Leihverträge sowie Arbeitsunterlagen bei. Sowohl der Betrieb als auch die Mitarbeiter müssen unterschreiben und bestätigen, dass die Angaben stimmen und die Erklärung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres abgegeben wird.