Dr. Armin Mathà erklärt, dass er keine Interessenskonflikte oder rechtlichen Hinderungsgründe hat, um als Verantwortlicher für ein öffentliches Verfahren (EVV) zu arbeiten.
Er verpflichtet sich, mögliche zukünftige Konflikte oder Veränderungen sofort zu melden.
Er bestätigt, dass er nicht wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde und die Regeln zur Korruptionsvermeidung einhält.