Die Firma Zöggeler Bau SRL hatte am 16. Mai 2023 weniger als 15 Mitarbeitende.
Deshalb muss sie laut Gesetz Nr. 68/1999 keine Menschen mit Behinderung verpflichtend einstellen.
Das Arbeitsmarktamt bestätigt, dass die Firma nicht unter diese gesetzliche Verpflichtung fällt.