Neubau Kindertagesstätte: Bescheinigung im Sinne des Art. 17 des Gesetzes 12. März 1999, Nr. 68

Bestätigung zur Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung bei Zöggeler Bau SRL.

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Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

Beschreibung

Die Firma Zöggeler Bau SRL hatte am 16. Mai 2023 weniger als 15 Mitarbeitende.
Deshalb muss sie laut Gesetz Nr. 68/1999 keine Menschen mit Behinderung verpflichtend einstellen.
Das Arbeitsmarktamt bestätigt, dass die Firma nicht unter diese gesetzliche Verpflichtung fällt.

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Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 18.07.2025, 07:56 Uhr