Die Gemeinde Tirol ergänzt einen früheren Beschluss zum Bau der Kindertagesstätte, um die Einhaltung von Umweltauflagen (DNSH-Prinzip) sicherzustellen.
Es wird festgelegt, dass sowohl die Baufirma als auch alle Subunternehmer keine erheblichen Umweltschäden verursachen dürfen.
Auch der Bauvertrag wird entsprechend angepasst, und der Beschluss ist sofort gültig.