Genehmigung der Ergänzung des Landschaftsleitbildes Südtirol - Anhang 5 (Verfahrenseinleitung: BLR 822/2022)

Mit der Ergänzung des Landschaftsleitbildes Südtirol - Anhang 5,  Beschluss Landesregierung Nr. 106/2026, wurde die Bautätigkeit in den Natur- und Agrargebieten neu geregelt.

Veröffentlichungsdatum

17.02.2026

Beschreibung

Die Landesregierung hat neue Regeln beschlossen, wie in Natur- und Landwirtschaftsgebieten gebaut werden darf.
Diese Regeln betreffen unter anderem den Wiederaufbau von Gebäuden, unterirdische Baumaße, landwirtschaftliche Gebäude und die Erweiterung von Gastbetrieben.
Es wurden Umweltprüfungen durchgeführt, und einige Einschränkungen und Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden, damit Natur und Landschaft geschützt bleiben.

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Veröffentlichungsdatum

17.02.2026

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Zuletzt aktualisiert: 17.02.2026, 08:28 Uhr

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