Mitteilung der Inbetriebnahme eines Aufzuges, eines Lastenaufzuges oder einer Aufzugsplattform ( Artikel 12 des DPR. 162/99)

Zweisprachiges Formular zur Meldung der Inbetriebnahme eines Aufzugs, Lastenaufzugs oder einer Hebebühne gemäß DPR 162/1999.

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Veröffentlichungsdatum

21.08.2025

Beschreibung

  • Eigentümer oder Betreiber müssen der Gemeinde mitteilen, dass ein Aufzug, Lastenaufzug oder eine Hebebühne offiziell in Betrieb genommen wurde.
  • Es sind technische Daten zur Anlage anzugeben (z. B. Tragkraft, Geschwindigkeit, Art des Antriebs) sowie Angaben zum Wartungsdienst und zur Prüfstelle.
  • Es müssen mehrere Unterlagen beigelegt werden, z. B. Konformitätserklärung und Bestätigungen der Wartungs- und Prüffirmen; bei verspäteter Meldung ist eine zusätzliche Überprüfung erforderlich.

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Veröffentlichungsdatum

21.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 10:19 Uhr

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen