Rundschreiben 2021-5 - Gemeindebauleitplan - Landschaftsplan - materielle Fehler Art. 7 Abs. 7 LG 9-2018

Korrekturverfahren für materielle Fehler in Raum- und Landschaftsplänen.

Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

Beschreibung

Materielle Fehler in Bauleit- oder Landschaftsplänen (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) können ohne offizielles Änderungsverfahren berichtigt werden.
Die Gemeinde muss dafür einen Antrag mit Begründung und Unterlagen an die zuständigen Landesämter schicken.
Fehler dürfen nur dann berichtigt werden, wenn sie klar erkennbar sind und keine neue Auslegung der ursprünglichen Entscheidung erfordern.

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Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 09:34 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Vereinbarung zwischen Körperschaften

Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...