Folgen Sie uns auf
Weitere News...
Archiv
Home > Bürgerservice > Aktuelles > News
Mit einer Abänderung des Gesetzestextes zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS wurde von der Provinz Bozen festgelegt, dass ab 1. Januar 2023, in Gemeinden mit Wohnungsnot, die GIS auf leerstehende Wohnungen sowie ungenutzte Baugründe erhöht werden soll. Damit soll der Wohnungsmangel in Südtirol bekämpft werden.
Die Gemeinde Tirol wurde als Gemeinde mit Wohnungsnot eingestuft. Aus diesem Grund gilt für leerstehende Wohnungen, ungenutzte Baugründe und Wohnungen, die über einen längeren Zeitraum nicht fertiggestellt wurden, künftig ein Steuersatz von 2,5%.Welche Wohnungen fallen nicht unter die Erhöhung der GIS?
Der Hebesatz für Urlaub auf dem Bauernhof und Privatzimmervermieter beträgt 0,3%. Privatzimmervermieter müssen gemäß Art. 9 Absatz 4-quater des Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3 einen Auslastungsgrad in der Höhe von 20% erreichen.
Der Freibetrag für Erstwohnungen wurde auf 1.000 Euro erhöht, der Hebesatz beträgt 0,4%.
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS).Die Werte für die Berechnung der Baugründe wurden für das Jahr 2023 deutlich erhöht und wie folgt festgelegt:
Weitere Informationen zur Gemeindeimmobiliensteuer finden Sie unter diesem Link.
08.02.2023