Mit einer Abänderung des Gesetzestextes zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS wurde von der Provinz Bozen festgelegt, dass ab 1. Januar 2023, in Gemeinden mit Wohnungsnot, die GIS auf leerstehende Wohnungen sowie ungenutzte Baugründe erhöht werden soll. Damit soll der Wohnungsmangel in Südtirol bekämpft werden.